Pflicht- und freiwillige Aufgaben
Eine Gemeinde erbringt verschiedene Aufgaben für ihre Bürger. Die Pflichtaufgaben sind durch Gesetze oder Verordnungen fest vorgegeben und müssen erfüllt werden. Beispiele sind Unterhaltung von Feuerwehr, Straßen- und Kanalbau (inkl. Instandhaltung) und die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Kinderbetreuungsplätzen.
Darüber hinaus kann die Gemeinde Infrastrukturen und Dienstleistungen auf freiwilliger Basis bereitstellen. Das sind die freiwilligen Aufgaben einer Gemeinde. Beispiele sind die Bürgerhäuser, Sporthallen und Schwimmbäder.

Die Unterhaltung der Feuerwehr gehört zur Pflichtaufgaben einer Kommune.
Finanzierung der Aufgaben
Die Gemeinde Hüttenberg erzielt Einnahmen, um die beschriebenen Leistungen erbringen zu können. Das Geld kommt im Wesentlichen aus drei Quellen: Gebühren und Beiträge, Steuereinnahmen, Finanzzuweisungen.
Drei Steuern bilden dabei die wesentlichen Haupteinnahmequellen der Gemeinde:

Die Gewerbe- und Grundsteuer sind reine kommunale Steuern. Die Gemeinde kann die Höhe der Steuern bestimmen, und hat somit bei diesen Steuern Gestaltungsspielraum. Hingegen wird der Anteil an der Einkommenssteuer der Gemeinde fest zugewiesen.
Hüttenberg hat in den letzten Jahren immer wieder die Grund- und Gewerbesteuer, sowie Hundesteuer und andere Gebühren angehoben. Zudem hat man Jahr um Jahr gemeindeeigene Immobilien verkauft, alles um drohende Defizite im Haushalt auszugleichen.
Hüttenberg muss umfangreiche Pflichtaufgaben bewältigen und finanzieren. Diese haben in den letzten beiden Jahrzehnten stark zugenommen. Leider haben die Zuweisungen von Bund und Land nicht im gleichen Maße zugenommen, wie die Aufgaben, die unsere Gemeinde erbringen muss.
Natürlich heisst das jetzt nicht, dass Investitionen in freiwillige Leistungen komplett wegfallen. Vielmehr muss die Gemeinde in Zukunft mehr darauf achten, clevere Investitionen durchzuführen. Beispielweise in Bauprojekte zu investieren, die einen maximalen Nutzen für eine gegebene Investitionssumme für Einwohner und Gewerbe generieren und /oder Projekte mit hohen Fördermitteln den Vorzug geben.
Die Investitionssumme für einen Hallenbadneubau sind viele Millionen Euro hoch. Hinzu kommen die jährlichen hohen Unterhaltskosten. Daraus resultieren ür die nächsten 40 Jahre hohe Zahlungsverpflichtungen aus Zinsen, Kreditrückzahlungsraten, und laufenden Betriebskosten. Für eine 11.000 Einwohner zählende Kommune ist das eine hohe Kostenbelastung. Der finanzielle Handlungsspielraum für alle anderen Aufgaben wird dadurch sehr stark eingeschränkt.
Hüttenberg übernimmt sich
Wir sind der Meinung, dass sich Hüttenberg mit einem Hallenbadneubau finanziell übernimmt. Der finanzielle Handlungsspielraum für alle Aufgaben wird dadurch für die Dauer von 40 Jahren komplett genommen.
