Termin für Bürgerentscheid am 01.11.2020

Die Gemeinde Hüttenberg hat am 2. Juli 2020 den neuen Termin für den Bürgerentscheid zum Neubau des Hallenbades öffentlich bekannt gegeben. Aufgrund der aktuellen Pandemie und eines Hessischen Erlasses zur Durchführung von Wahlen musste der Bürgerentscheid auf den 01.11.2020 verschoben werden. Eine Zusammenlegung mit der Kommunalwahl am 14. März 2021 hätte sich zeitlich angeboten, ist aber rechtlich nicht möglich. Die Durchführung des Bürgerentscheides über den 01.11. hinweg ist rechtlich nicht zulässig.

Im Folgenden der genaue Wortlaut der Bekanntmachung der Gemeinde Hüttenberg mit der Erläuterung der Gemeindeorgane und der Begründung für der Antragssteller:

Bekanntmachung der Zulassung des Bürgerentscheids, der Erläuterung der Gemeindeorgane und der Begründung der Antragsteller für den neuen Termin 1. November 2020
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg hat gemäß § 55 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG), in der Fassung vom 7. März 2005, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318) durch Beschluss vom 08.06.2020 bestimmt, dass der Bürgerentscheid zur Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung zum Bau eines neuen Hallenbades am

Sonntag, den 1. November 2020

stattfindet.

Die zur Abstimmung stehende Frage lautet:

Befürworten Sie es, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.11.2019 zum Bau eines neuen Hallenbades in Hüttenberg aufgehoben wird?

Erläuterungen des Gemeindevorstandes:

Auffassung der Gemeindeorgane (Gemeindevorstand und Gemeindevertretung)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg hat in ihrer Sitzung am 18.11.2019 mit 18 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und einer Enthaltung den Bau eines neuen Hallenbades beschlossen. Zu diesem Beschluss steht die Gemeindevertretung nach wie vor, da es zu einem Neubau keine Alternative gibt.
Das Hüttenberger Hallenbad gehört seit über 50 Jahren zur Infrastruktur der Gemeinde Hüttenberg. Generationen Hüttenberger Kinder lernten und lernen dort schwimmen, für die Bürgerinnen und Bürger ist es ein beliebter und zentraler Treffpunkt. Der Schwimmunterricht der drei Hüttenberger Schulen findet dort statt. Der Trägerverein betreibt das Bad in Eigenregie und hat damit in den letzten Jahren zum Bestand des Bades beigetragen.
Derzeit ist das Hallenbad in einem baulichen Zustand, der nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (Fachverband) durch eine grundhafte Sanierung nicht wirtschaftlich wieder instand zu setzen ist. Wenn die Gemeinde Hüttenberg entsprechend der Bedarfslage ein Hallenbad vorhalten möchte, ist ein Neubau notwendig.

Begründung der Antragsteller
In der Gemeinde Hüttenberg stehen in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen im Bereich der Pflichtaufgaben wie Straßensanierungen, Kindergärten (Neu- und Anbauten) und Feuerwehr (Erweiterung FW-Rechtenbach und Ersatzbeschaffung Fahrzeuge) an.
Auch in die bereits heute bestehende weitere Infrastruktur (Dorfgemeinschaftshäuser, Sporthallen) muss in den kommenden Jahren investiert werden. Der wesentliche Teil ist nur über Kreditaufnahmen zu finanzieren und führt zu weiteren Belastungen des Hüttenberger Haushalts. Es ist davon auszugehen, dass die Grund- und/oder Gewerbesteuer zur Finanzierung dieser Investitionen erhöht werden muss.
Der Neubau eines Hallenbades ist für die Gemeinde ebenfalls nur durch Aufnahme eines Kredites in erheblicher Höhe darstellbar.
Die Höhe des notwendigen Kredites kann jedoch nicht beziffert werden, da die Baukosten nicht feststehen. Bereits in den Beratungen der Gemeindevertretung wurden die im Raum stehenden Gesamtkosten von 6 Mio. € angezweifelt. Andere Berechnungen gehen von einer Investitionshöhe von bis zu 8-10 Mio. € für einen Neubau aus. Darüber hinaus wird sich der laufende Betrieb eines Hallenbades nicht durch die zu erzielenden Einnahmen tragen. Die Kreditaufnahme und der defizitäre Betrieb eines Hallenbades können aus jetziger Sicht nur durch eine Erhöhung der Grund und/oder Gewerbesteuer finanziert werden. Bei einer Investitionshöhe von 6 Mio. € ist mit einer Erhöhung von knapp 100%-Punkten, nur für die Zins- und Tilgungsleistungen, zu rechnen.
Die von den Grundstückseigentümern zu zahlende Grundsteuer kann sich auch auf die Mietpreise auswirken, da die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden darf.
Durch den Beschluss zum Neubau eines Hallenbades kommen somit auf alle Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Jahren Kosten zu, die in Ihrer Höhe nicht zu beziffern sind. Aufgrund der erheblichen finanziellen Auswirkung einer solchen Investition, die alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hüttenberg betrifft, sollte ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

Hüttenberg, den 29.06.2020
Gemeindevorstand
gez. Christof Heller