Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid zum Hallenbadneubau in Hüttenberg

Bürgerbegehren mit 1.453 gültigen Unterschriften erfolgreich

Das Bürgerbeghren war mit 1.453 gültigen Unterschriften erfolgreich.
Am 01. November 2020 stimmen die Hüttenberger Bürgerinnen und Bürger in einem Bürgerentscheid über die unten stehende Frage ab.

1.481 Unterschriften wurden in rund drei Wochen in der Weihnachtszeit und dem Jahreswechsel gesammelt.
Im folgenden können sich sich über die Beantragung des Bürgerbegehrens näher infomieren:

Bürgerbegehren zur Beantragung eines Bürgerentscheids gemäß § 8b HGO gegen den Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.11.2019 zum Neubau eines Hallenbades in Hüttenberg.

Die Bürgerschaft soll über folgende Frage entscheiden:

«Befürworten Sie es, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.11.2019 zum Bau eines neuen Hallenbades in Hüttenberg aufgehoben wird?»

Begründung:

In der Gemeinde Hüttenberg stehen in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen im Bereich der Pflichtaufgaben wie Straßensanierungen, Kindergärten (Neu- und Anbauten) und Feuerwehr (Erweiterung FW-Rechtenbach und Ersatzbeschaffung Fahrzeuge) an.

Der Neubau eines Hallenbades ist für die Gemeinde ebenfalls nur durch Aufnahme eines Kredites in erheblicher Höhe darstellbar.

Die Höhe des notwendigen Kredites kann jedoch nicht beziffert werden, da die Baukosten nicht feststehen. Bereits in den Beratungen der Gemeindevertretung wurden die im Raum stehenden Gesamtkosten von 6 Mio € angezweifelt. Andere Berechnungen gehen von einer Investitionshöhe von bis zu 8-10 Mio € für einen Neubau aus. Darüber hinaus wird sich der laufende Betrieb eines Hallenbades nicht durch die zu erzielenden Einnahmen tragen.

Die Kreditaufnahme und der defizitäre Betrieb eines Hallenbades können aus jetziger Sicht nur durch eine Erhöhung der Grund und/oder Gewerbesteuer finanziert werden. Bei einer Investitionshöhe von 6 Mio € ist mit einer Erhöhung von knapp 100%-Punkten, nur für die Zins- und Tilgungsleistungen, zu rechnen.

Die von den Grundstückseigentümern zu zahlende Grundsteuer kann sich auch auf die Mietpreise auswirken, da die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden darf.

Durch den Beschluss zum Neubau eines Hallenbades kommen somit auf alle Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Jahren Kosten zu, die in Ihrer Höhe nicht zu beziffern sind. Aufgrund der erheblichen finanziellen Auswirkung einer solchen Investition, die alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hüttenberg betrifft, sollte ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

Kostendeckungsvorschlag:

Durch die Aufhebung des Beschlusses entstehen der Gemeinde keine Kosten. Die Aufgabe des Neubauprojekts entlastet den Haushalt.

Vertrauenspersonen :

Als Vertrauenspersonen und deren Stellevertreter/innen werden benannt:

  • Markus Droß, Am Bornhennrich 18, 35625 Hüttenberg, 06441-75677
  • Christian Jung, Am Brückelchen 34, 35625 Hüttenberg, 0170-6345705
  • Dr. Norbert Lang, Hochelheimer Straße 1a, 35625 Hüttenberg, 06441-73483
Wie lautet der Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.11.2019, auf den sich das Bürgerbegehren bezieht?

Der Wortlaut des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 18.11.2019 ist wie folgt:


«Die Gemeindevertretung beschließt folgenden Antrag: Die Gemeindevertretung beschließt den Bau eines neuen Hallenbades am Standort „Sportzentrum Hüttenberg“. Der Bau soll analog der Sporthalle Rechtenbach mit einem Generalunternehmer zu einem Festpreis erfolgen. Die entstehenden Kosten sollen in den allgemeinen Steuerhaushalt gehen und über eine Anpassung der Grund- und Gewerbesteuern ausgeglichen werden. Entsprechende Planungsmittel sind in den Haushalt 2020 einzustellen. Die entsprechenden Investitionsmittel sind ab 2021 einzustellen. Der BuV bereitet die Themen Standortsuche und Ausstattung vor. Der HuF setzt sich mit der Finanzierung und weiteren Quellen zur Finanzierung auseinander. Die Nutzung des zu erbauenden Hallenbades ist für alle Interessenten zu ermöglichen, unabhängig von der Frage einer dauernden Vereinsmitgliedschaft. Der Preis für die Tagesmitgliedschaft/Tageseintritt ist im Einvernehmen mit dem Gemeindevorstand festzulegen.»


BuV ist der Bau und Verkehrsausschuss, der HuF ist der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung.

Beiträge

Wie geht es weiter, wenn die Unterschriften eingereicht sind?

Wie geht es weiter, wenn die Unterschriften eingereicht sind?

Mit dem Überreichen der Unterschriften an den Gemeindevorstand tritt zunächst eine aufschiebende Wirkung des Beschlusses der Gemeindevertretung zum Hallenbadneubau, bis zum Bürgerentscheid in Kraft. Alle Aktivitäten im Rahmen des Beschlusses müssen ruhen. Im Anschluss...

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Leserbrief zum Neubau des Hallenbades

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Der Leserbrief ist am 30.10.2019 in der Wetzlarer Neuen Zeitung erschienen: Im Grundsatz „ Ja“ zum Neubau des Hallenbades in Hüttenberg In der Sitzung vom 28.10.19 haben die Parlamentarier in Hüttenberg für einen Neubau des Hüttenberger Hallenbades gestimmt. Damit...

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Wer wir sind?

Wir sind ein überparteilicher Zusammenschluss von Hüttenberger Bürgern aus allen Ortsteilen, die sich mit dem Beschluss der Gemeindevertretung das Hallenbad neu zu bauen, schwer tun.

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