Im Bürgerentscheid am 01. November 2020 stimmen die wahlberechtigten Hüttenbergerinnen und Hüttenberger über die folgende Frage ab:
«Befürworten Sie es, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.11.2019 zum Bau eines neuen Hallenbades in Hüttenberg aufgehoben wird?»
Wie lautet der Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.11.2019?
Der Wortlaut des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 18.11.2019 ist wie folgt:
«Die Gemeindevertretung beschließt folgenden Antrag: Die Gemeindevertretung beschließt den Bau eines neuen Hallenbades am Standort „Sportzentrum Hüttenberg“. Der Bau soll analog der Sporthalle Rechtenbach mit einem Generalunternehmer zu einem Festpreis erfolgen. Die entstehenden Kosten sollen in den allgemeinen Steuerhaushalt gehen und über eine Anpassung der Grund- und Gewerbesteuern ausgeglichen werden. Entsprechende Planungsmittel sind in den Haushalt 2020 einzustellen. Die entsprechenden Investitionsmittel sind ab 2021 einzustellen. Der BuV bereitet die Themen Standortsuche und Ausstattung vor. Der HuF setzt sich mit der Finanzierung und weiteren Quellen zur Finanzierung auseinander. Die Nutzung des zu erbauenden Hallenbades ist für alle Interessenten zu ermöglichen, unabhängig von der Frage einer dauernden Vereinsmitgliedschaft. Der Preis für die Tagesmitgliedschaft/Tageseintritt ist im Einvernehmen mit dem Gemeindevorstand festzulegen.»
Der BuV ist der Bau und Verkehrsausschuss, der HuF ist der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung.
Beschluss aufheben – Unsere Kurzbegründung
In der Gemeinde Hüttenberg stehen in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen im Bereich der Pflichtaufgaben wie Straßensanierungen, Kindergärten (Neu- und Anbauten) und Feuerwehr (Erweiterung FW-Rechtenbach und Ersatzbeschaffung Fahrzeuge) an.
Der Neubau eines Hallenbades ist für die Gemeinde ebenfalls nur durch Aufnahme eines Kredites in erheblicher Höhe darstellbar.
Der Schuldenberg der Gemeinde wächst erheblich.
Die Höhe des notwendigen Kredites kann jedoch nicht beziffert werden, da die Baukosten nicht feststehen. Bereits in den Beratungen der Gemeindevertretung wurden die im Raum stehenden Gesamtkosten von 6 Mio € angezweifelt. Andere Berechnungen gehen von einer Investitionshöhe von bis zu 8-10 Mio € für einen Neubau aus. Darüber hinaus wird sich der laufende Betrieb eines Hallenbades nicht durch die zu erzielenden Einnahmen tragen.
Baukosten und laufende Betriebskosten stehen nicht fest.
Die Kreditaufnahme und der defizitäre Betrieb eines Hallenbades können aus jetziger Sicht nur durch eine Erhöhung der Grund und/oder Gewerbesteuer finanziert werden. Bei einer Investitionshöhe von mind. 8 Mio. € ist mit einer Erhöhung von mind. 170 Prozentpunkten bzw. mind. 34 % auf den jährlich zu zahlenden Steuerbetrag zu rechnen.
Finanzierung durch Erhöhung der Grund – und Gewerbesteuer .
Durch den Hallenbadneubau kommen auf alle Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Jahren Kosten zu, die in Ihrer Höhe nicht zu beziffern sind. Eine Investition in dieser Höhe hat erhebliche finanzielle Auswirkungen für eine 11.000 Einwohner große Gemeinde für die nächsten 40 Jahre. Der finanzielle Handlungsspielraum der Kommune wird dadurch stark eingeschränkt.
Erhebliche finanzielle Auswirkungen und Risiken für die Zukunft.

Beschluss aufheben – Unsere Argumente
In unseren detaillierten Argumenten finden sie Fakten, Analysen und Begründungen rund um den Beschluss zum Hallenbadneubau, und warum wir der Meinung sind, dass er durch einen Bürgerentscheit aufgehoben werden sollte.

Notwendigkeit eines Schwimmbad-Neubaus
Kann sich Hüttenberg mit den rund 11.000 Einwohnern heute ein neues Hallenbad leisten? Welche Alternativen gibt es im Umkreis?

Schwimmbäder rund um Hüttenberg
Der Beschluss zum Neubau wird u.a. damit begründet, dass es keine Alternative gibt.
Gibt es tatsächlich keine alternativen Schwimmbäder im Umkreis von Hüttenberg?

Schulschwimmen
Das Schulschwimmen für die Hüttenberger Schulen findet entgegen der Prognose nun im Europabad in Wetzlar statt. Die Rahmenbedingungen für den Schwimmunterricht haben sich sogar verbessert.

Ausstattung und Baukosten
Der Beschluss zum Hallenbadneubau basiert auf grob geschätzeten Kosten. Es gibt keine genauen Vorstellungen, was genau gebaut werden soll.

Aufgaben einer Gemeinde und Finanzierung
Hüttenberg hat viele Pflichtaufgaben, und kann darüber hinaus freiwillige Aufgaben übernehmen. Gestaltungsspielraum hat sie bei der Gewerbe- und Grundsteuer. Was für ein Risiko birgt das Neubauprojekt Hallenbad für Hüttenberg?

Was kostet ein neues Hallenbad die Gemeinde und ihre Bürger?
Aus der Beispielrechnung wir ersichtlich, dass ein neues Hallendbad die Gemeinde rund 660.000 Euro jährlich kostet, und bedeutet eine GrundsteuerB-Erhöhung um rund 34 %.

Grundsteuer B in Hüttenberg – wo stehen wir und was kommt auf uns zu?
Die Finanzierung für das neue Hallenbad soll im wesentlichen aus der Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer erfolgen. Wo steht Hüttenberg aktuell bei der Grundsteuer? Und welche Erhöhungen sind zukünftig zu erwarten?

Auswirkungen auf den Trägerverein
Der Beschluss zum sieht vor, dass jeder in neue Hallenbad rein kann, egal ob er ein Jahresmitglied im Trägerverein ist oder nicht. Welche folgen könnte das für den Trägerverein haben?

Auswirkungen der Corona-Krise auf die Gemeinde-Finanzen
Die finanzielle Folgen der Pandemie sind moementan noch unklar. Der Bürgermeister rechnet mit Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und Einkommenssteuerzuweisungen. Schlechte Nachrichten für eine sowieso schon finanzschwache Kommune.