Bürgerbegehren, Bürgerentscheid

Was passiert nach einem erfolgreichem Bürgerbegehren?

Nachdem von der Verwaltung festgestellt wurde, dass ausreichend Unterschriften von Hüttenberger Wahlberechtigten vorliegen, hat die Gemeindevertretung zwei Entscheidungsmöglichkeiten.
  1. Die Gemeindevertretung hat die Möglichkeit dem Bürgerbegehren zu entsprechen. Damit wäre ein Bürgerentscheid überflüssig.
  2. I.d.R. wird die Gemeindevertretung dem Bürgerbegehren nicht entsprechen. Nun muss ein Beschluss zu einem Bürgerentscheid erfolgen. Dieser muss innerhalb von 6 Monaten nach dieser Beschlussfassung durchgeführt werden.
In diesem Bürgerentscheid muss die Fragestellung des Bürgerbegehrens eine Mehrheit erzielen. Darüber hinaus müssen mindestens 25% aller Wahlberechtigten für die Fragestellung des Bürgerbegehrens stimmen (In Hüttenberg ca. 2.150 Stimmen).

Was passiert nach einem erfolgreichem Bürgerentscheid?

Die Gemeindevertretung muss dann ihren Beschluss zurücknehmen. Über denselben (oder sehr ähnlichen) Antrag darf dann 3 Jahre nicht abgestimmt werden.

Abgeänderte Anträge z.B. gemeinsamer Neubau mit einer Nachbargemeinde wären davon nicht betroffen.

Wenn schon Bürgerbegehren, wieso wird dann nicht über alle freiwilligen Leistungen gleichermaßen abgestimmt?

Dies ist rechtlich nicht möglich.

Man kann ein Bürgerbegehren gegen einen bestimmten Beschluss der Gemeindevertretung als kassierendes Begehren initiieren. Dieses „kassiert“ bei Erfolg des nachfolgenden Bürgerentscheids diesen Beschluss wieder ein. Dieser darf dann von der Gemeindevertretung in den nächsten 3 Jahren auch nicht wieder so getroffen werden.

Für ein komplett neues Thema, zu dem es bisher keinen Beschluss gibt, kann ein initiierendes Bürgerbegehren auf den Weg gebracht werden.

Wir erwarten aber von unseren gewählten Gemeindevertretern, dass stets die Notwendigkeit und die wirtschaftlichen Folgen freiwilliger Leistungen geprüft werden.

Wird jetzt bei jeder größeren Investition ein Bürgerentscheid herbeigeführt?

Wohl eher nicht, da die anstehenden Investitionen alle wesentlich geringer ausfallen werden, wie der Neubau eines Hallenbades.

Auch muss man zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen der Gemeinde unterscheiden. Bei dem Neubau des Schwimmbads handelt es sich um eine freiwillige Leistung mit erheblichen Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen und für jeden einzelnen Bürger direkt. Da alle Bürger in hohem Maße mit der Grundsteuer mitbezahlen müssen, sollten diese unseres Erachtens auch mitabstimmen können, ob das Schwimmbad neu gebaut wird und sie dann mit zahlen müssen.

Handelt es sich bei dem Bürgerbegehren um eine FWG-Unterschriftensammlung, so wie es in Veröffentlichungen von Gegnern behauptet wird?

Nein, bei der Bürgerbegehrensgruppe handelt es sich um einen überparteilichen Zusammenschluss von Hüttenberger Bürgern aus allen Ortsteilen, die sich mit dem jetzigen ➜ Beschluss der Gemeindevertretung zum Hallenbadneubau, schwertun. Einer der drei Vertrauenspersonen ist Dr. Norbert Lang. Er ist der Fraktionsvorsitzende der FWG, und Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeindevertretung.

Unsere Motivation kann unter ➜ Wer wird sind? nachgelesen werden. Die genaue Begründung zum Bürgerbegehren finden Sie auf der ➜ Startseite dieser Website.

Wie lautet der Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.11.2019, auf den sich das Bürgerbegehren bezieht?

Der Wortlaut des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 18.11.2019 ist wie folgt:
„Die Gemeindevertretung beschließt folgenden Antrag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bau eines neuen Hallenbades am Standort „Sportzentrum Hüttenberg“. Der Bau soll analog der Sporthalle Rechtenbach mit einem Generalunternehmer zu einem Festpreis erfolgen. Die entstehenden Kosten sollen in den allgemeinen Steuerhaushalt gehen und über eine Anpassung der Grund- und Gewerbesteuern ausgeglichen werden. Entsprechende Planungsmittel sind in den Haushalt 2020 einzustellen. Die entsprechenden Investitionsmittel sind ab 2021 einzustellen.
Der BuV bereitet die Themen Standortsuche und Ausstattung vor. Der HuF setzt sich mit der Finanzierung und weiteren Quellen zur Finanzierung auseinander.
Die Nutzung des zu erbauenden Hallenbades ist für alle Interessenten zu ermöglichen, unabhängig von der Frage einer dauernden Vereinsmitgliedschaft. Der Preis für die Tagesmitgliedschaft/Tageseintritt ist im Einvernehmen mit dem Gemeindevorstand festzulegen.“

BuV ist der Bau und Verkehrsausschuss, der HuF ist der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung.

Der DLRG hat beim Bundestag eine Petition „Rettet die Schwimmbäder“ eingereicht, da immer mehr Schwimmbäder schließen. Steht das Bürgerbegehren dem nicht entgegen?

Wir begrüßen die ➜ Petition des DLRG. Der DLRG fordert den Bund auf die Kommunen mit den Kosten für die Schwimmbad-Erhaltung/-Neubau nicht allein zu lassen.

Es ist allerdings aktuell noch unklar, ob daraus vom Bund konkrete finanzielle Zusagen an die Kommunen entstehen. Und damit ist noch weniger klar, welche Voraussetzungen auf Seiten der Kommune erfüllt sein müssen.

Wenn Zuschüsse in Form eines Investitionsprogramms bewilligt werden, darf in aller Regel kein Beschluss zur Investition vorliegen. Weil man ja zusätzliche Investitionen fördern will.

Finanzierung

Beteiligung der Nachbargemeinden?

Nachdem die Gemeindevertretung Hüttenberg beschlossen hat einen Neubau zu errichten, wird kein Bürgermeister (oder Gemeindevertretung) der Nachbargemeinden auf den Gedanken kommen sich zu beteiligen.

Wie kommt Ihr darauf, dass die 6 Mio, Euro nicht ausreichen?

Das bisher angedachte Investitionsvolumen beinhaltet bisher weder Abriss und Entsorgung des alten Bades, noch eine Heizungsanlage und auch keine Außenanlage.

Wie hoch wird die Förderung beim angedachten Neubau sein?

Dem jetzigen Beschluss liegt die Erwartung von maximal 1 Mio. Euro Fördergelder zu Grunde. Die Rahmenbedingungen sind nicht fix, es kann auch deutlich weniger sein.

Wie hoch war die Förderquote beim Neubau in 1969?

Der Neubau des Hüttenberger Hallenbads wurde damals mit mehr als 50% Fördermittel erstellt.

Wird jetzt bei jeder größeren Investition ein Bürgerentscheid herbeigeführt?

Wohl eher nicht, da die anstehenden Investitionen alle wesentlich geringer ausfallen werden, wie der Neubau eines Hallenbades.

Auch muss man zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen der Gemeinde unterscheiden. Bei dem Neubau des Schwimmbads handelt es sich um eine freiwillige Leistung mit erheblichen Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen und für jeden einzelnen Bürger direkt. Da alle Bürger in hohem Maße mit der Grundsteuer mitbezahlen müssen, sollten diese unseres Erachtens auch mitabstimmen können, ob das Schwimmbad neu gebaut wird und sie dann mit zahlen müssen.

Warum können Langgöns und Linden hunderte Schwimmer schicken – für ihre Kommunen kostenlos?

Das ist der aktuelle Status. Und der wird mit dem jetzt beschlossenen Neubau auch so bleiben, weil die Gemeinden vor der Entscheidung nicht miteinbezogen oder nicht beteiligt wurden.

Die in dem gemeinsamen Flyer von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, FÖBH und SPD genannten Zahlen sind doch gar nicht so groß. Wie viele Jahre muss ich denn die höhere Grundsteuer zahlen?

Ja, die monatlich genannte Erhöhung 11,82 Euro wirken zunächst nicht so viel. Im Jahr sind das aber über 140 Euro, die dann auf die Miete, zur normalen Mietanpassung oben draufkommen kann. In Haushalten, in denen schon heute knapp kalkuliert werden muss, schon eine nennenswerte Erhöhung.

Wenn man sich nun überlegt, dass die Gemeindeverwaltung davon ausgeht, dass diese Erhöhung für 40 Jahre notwendig ist, um Zins, Tilgung und die laufenden Kosten des Schwimmbads zu decken, dann kommt da schon eine Summe von weit über 5.000 Euro für jeden Haushalt zusammen.
Allerdings sind die laufenden Kosten für die Unterhaltung des Schwimmbades in der Kalkulation der Gemeinde nicht enthalten.

Der DLRG hat beim Bundestag eine Petition „Rettet die Schwimmbäder“ eingereicht, da immer mehr Schwimmbäder schließen. Steht das Bürgerbegehren dem nicht entgegen?

Wir begrüßen die ➜ Petition des DLRG. Der DLRG fordert den Bund auf die Kommunen mit den Kosten für die Schwimmbad-Erhaltung/-Neubau nicht allein zu lassen.

Es ist allerdings aktuell noch unklar, ob daraus vom Bund konkrete finanzielle Zusagen an die Kommunen entstehen. Und damit ist noch weniger klar, welche Voraussetzungen auf Seiten der Kommune erfüllt sein müssen.

Wenn Zuschüsse in Form eines Investitionsprogramms bewilligt werden, darf in aller Regel kein Beschluss zur Investition vorliegen. Weil man ja zusätzliche Investitionen fördern will.

Hallenbadbetrieb

Hüttenberg will doch Zuzugsgemeinde sein. Wäre da ein Schwimmbad für die Attraktivität der Gemeinde nicht hilfreich?

Sicherlich wäre es wünschenswert ein Schwimmbad für potenzielle Neubürger anbieten zu können. Wenn das die Neubürger allerdings mit einer extrem hohen Grundsteuer bezahlen sollen, mindert das die Attraktivität deutlich.

Mit dem Zuzug gilt es vor allem aber auch Pflichtaufgaben, wie z.B. eine ausreichende Menge an Kitaplätzen bereitzustellen, zu erfüllen.

Was passiert mit dem Trägerverein?

Die Gemeindevertretung hat mit dem Beschluss für den Neubau beschlossen, dass der Zutritt zum Schwimmbad nicht mehr an eine Jahres-Mitgliedschaft gebunden ist.

Damit werden Mitglieder verlorengehen Und für den Verein wird es schwieriger werden die unterstützenden Beihilfen für Betrieb und Instandhaltung zu liefern. Wenn das eintritt bleiben wieder höhere Kosten an der Gemeinde hängen.

Der Trägerverein engagiert sich seit Jahren und bekam auch von der Gemeinde einiges versprochen. Meint Ihr nicht, dass die Gemeinde nun mal liefern muss?

Der Trägerverein hat in den letzten Jahren eine super Arbeit geleistet und zum Erhalt des Schwimmbads maßgeblich beigetragen. Allerdings haben auch in dieser Zeit die Kosten für die Gemeinde die Zuschüsse deutlich überstiegen. Aus unserer Sicht muss es das Ziel sein, das Bad mit der Unterstützung des Trägervereins solange wie möglich weiterzuführen. Optimalerweise würde der Bund oder das Land in dieser Phase ein Investitionsprogramm auflegen, mit dem sie einen großen Teil der Kosten eines Neubaus übernehmen würden.

Ich bin grundsätzlich für ein Schwimmbad, aber sollte, wenn es einen Neubau gibt, der nicht bei der Schule erstellt werden?

Wir möchten mit unserem Bürgerbegehren nicht die Ortsteile gegeneinander ausspielen. Aus unserer Sicht sollte auf Basis der derzeitigen Fakten, ein Schwimmbad nicht am derzeitigen Ort und auch an keinem anderen Ort in der Gemeinde neu gebaut werden.

Wieso seid ihr für die Schließung des Schwimmbads?

Wir sind nicht gegen das Schwimmbad oder für die Schließung. Die Schließung ist die letzte Alternative. Vor allem sind wir gegen den Beschluss das Schwimmbad auf der aktuellen Faktenlage neu zu bauen. Durch den Beschluss zum Neubau eines Hallenbades kommen auf alle Bürgerinnen und Bürger in den nächsten 40 Jahren Kosten zu, die in Ihrer Höhe nicht zu beziffern sind.  Aufgrund der erheblichen finanziellen Auswirkung einer solchen Investition, die alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hüttenberg betrifft, sollte ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

Warum können Langgöns und Linden hunderte Schwimmer schicken – für ihre Kommunen kostenlos?

Das ist der aktuelle Status. Und der wird mit dem jetzt beschlossenen Neubau auch so bleiben, weil die Gemeinden vor der Entscheidung nicht miteinbezogen oder nicht beteiligt wurden.

Ist die Schließung des Bades durch die Übernahme von handwerklichen Aufgaben von Ehrenamtlichen oder anderen qualifizierten Handwerker zu verhindern?

Ob dies zu verhindern ist, wissen wir nicht. Vermutlich auf Dauer nicht, aber sicherlich lässt sich der Zeitpunkt der Schließung nach hinten verschieben.

Und aus unserer Sicht, in Anbetracht der finanziellen Situation unserer Gemeinde, sicherlich ein richtiger Schritt.

Schwimmunterricht

Ist es nicht Aufgabe der Allgemeinheit, sicherzustellen, dass alle Kinder schwimmen lernen?

Auch wir finden es wünschenswert, wenn Bund und Länder die Kommunen in die Lage versetzen würde, Schwimmbäder zu erhalten, zu renovieren und gegebenenfalls neu zu bauen. Daher sehen wir auch den aktuellen Vorstoß des DLRG vor den Petitionsausschuss des Bundestages positiv.

Gibt es dann noch Schwimmunterricht in den Hüttenberger Schulen?

Auch mit einem erfolgreichen Bürgerentscheid würde sich am Status des Schwimmbads nichts ändern. Solange der Betrieb technisch möglich und wirtschaftlich einigermaßen verträglich erfolgen kann, wird das Schwimmbad weiterbetrieben.

Aber auch, wenn das absehbar nicht mehr möglich sein sollte, ist der Schulträger Lahn-Dill-Kreis aufgerufen nach einer Lösung zu suchen. Die Unterstützung des Kreises wird sicher größer sein, wenn die Gemeinde Hüttenberg nicht mit einem Neubau in Vorleistung geht.

Update (16.09.2020):
Mittlerweile ist das Hallenbad geschlossen, da die Dachkonstruktion nicht mehr sicher ist.
Mit Beginn des neuen Schuljahres  findet der Schwimmunterricht für die Hüttenberger Schüler im Europabad in Wetzlar statt. Das Europbad steht exklusiv jeweils Di. – Fr. von 8:00 bis 14.30 Uhr bzw. 16:00 Uhr dem Schulschwimmen zur Verfügung.
Der Schwimmunterricht ist damit für alle Hüttenberger Schüler gesichert.

Gemeinsamer Flyer von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, FÖBH und SPD

Handelt es sich bei dem Bürgerbegehren um eine FWG-Unterschriftensammlung, so wie es in Veröffentlichungen von Gegnern behauptet wird?

Nein, bei der Bürgerbegehrensgruppe handelt es sich um einen überparteilichen Zusammenschluss von Hüttenberger Bürgern aus allen Ortsteilen, die sich mit dem jetzigen ➜ Beschluss der Gemeindevertretung zum Hallenbadneubau, schwertun. Einer der drei Vertrauenspersonen ist Dr. Norbert Lang. Er ist der Fraktionsvorsitzende der FWG, und Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeindevertretung.

Unsere Motivation kann unter ➜ Wer wird sind? nachgelesen werden. Die genaue Begründung zum Bürgerbegehren finden Sie auf der ➜ Startseite dieser Website.

Die in dem gemeinsamen Flyer von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, FÖBH und SPD genannten Zahlen sind doch gar nicht so groß. Wie viele Jahre muss ich denn die höhere Grundsteuer zahlen?

Ja, die monatlich genannte Erhöhung 11,82 Euro wirken zunächst nicht so viel. Im Jahr sind das aber über 140 Euro, die dann auf die Miete, zur normalen Mietanpassung oben draufkommen kann. In Haushalten, in denen schon heute knapp kalkuliert werden muss, schon eine nennenswerte Erhöhung.

Wenn man sich nun überlegt, dass die Gemeindeverwaltung davon ausgeht, dass diese Erhöhung für 40 Jahre notwendig ist, um Zins, Tilgung und die laufenden Kosten des Schwimmbads zu decken, dann kommt da schon eine Summe von weit über 5.000 Euro für jeden Haushalt zusammen.
Allerdings sind die laufenden Kosten für die Unterhaltung des Schwimmbades in der Kalkulation der Gemeinde nicht enthalten.