Der Beschluss zum Hallenbadneubau sieht im Wesentlichen die Finanzierung über die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer vor. Wo steht Hüttenberg mit dem Grundsteuer B-Hebesatz aktuell im Vergleich zu allen Kommunen im Lahn-Dill-Kreis? Welche Auswirkung hat das Bauprojekt auf die Grundsteuer B? Und was muss zukünfigt noch über die Grundsteuer B finanziert werden?
Man ahnt es schon, es könnte teuer werden für die Bürgerinnen und Bürger in Hüttenberg.
Status Quo der Grundsteuer B in 2020
In den Jahren 2009 – 2019 wurde die Grundsteuer B mehrfach von 260 Prozentpunkten auf nun 500 Prozentpunkte angehoben. Das ist eine Steigerung von + 92 Prozent.
Damit liegt Hüttenberg nach Wetzlar und Schöffengrund auf Platz 3 im Lahn-Dill-Kreis. In 2020 liegt der Durchschnitt der Hebesätze im Lahn-Dill-Kreis bei 415 Prozentpunkte. Mit den 500 Prozentpunkten bezahlen Hüttenberger Bürger bereits 20 Prozent mehr Grundsteuer als im Kreisdurchschnitt.
Die Grundsteuer betrifft nicht nur Grundstücksbesitzer, da der Vermieter die Grundsteuer B auch auf seine Mieter umlegen darf.
„Bei der Grundsteuer sehe ich das Ende der Fahnenstange erreicht, was für die Bevölkerung zumutbar ist.“
(Zitat von David Rauber zur Grundsteuer im Interview „Corona-Krise: Herr Rauber, was kommt auf unsere Bürger zu?“ mit der Wetzlarer Neue Zeitung am 25.07.2020.)
Auswirkungen Schwimmbad-Neubau auf Grundsteuer
Eine Prognose über die genauen Kosten ist schwierig. Der Beschluss der Gemeindevertretung zum Hallenbadneubau wurde ohne eine konkrete Finanzierungs- und Investitionsplanung beschlossen. Er basiert lediglich auf grobe Schätzungen.
Um konkrete Kosten zu ermitteln, haben wir uns deshalb an ähnlichen aktuellen Neubauprojekten in Deutschland orientiert. Dabei haben wir uns an der Ausstattung des alten Bades orientiert, zusätzlich aber mit einem Hubboden im Schwimmbecken.
Aktuell wird von den Befürwortern des Schwimmbadneubaus mit änhlichen Zahlen argumentiert:
Neubaukosten
Jährliche Unterhaltskosten
%
Erhöhung der Grundsteuer B (Prozentpunkte)
Das ist eine Erhöhung um mindestens 34% der jährlich zu zahlenden Grundsteuer B der Grundstückseigentümer an die Gemeinde.
Fördergelder
An konkreten Förderungen stehen wahrscheinlich 1 Mio. Euro aus dem SWIM-Programm des Landes Hessen zur Verfügung.
Weitere Förderungen des Landes Hessen wie z.B. die Hessenkasse werden für die Pflichtaufgaben benötigt. Bei der Verwendung für einen Neubau des Hallenbades müssen an anderer Stelle für die Finanzierung der Pflichtaufgaben die Steuern erhöht werden.
Bedeutung für die Grundsteuerlast
Aktuell hat die Gemeinde Hüttenberg keinen finanziellen Spielraum, um ein Schwimmbad aus den bestehenden Einnahmen zu finanzieren. Das bedeutet, wenn der Beschluss der Gemeindevertretung beim Bürgerentscheid bestätigt wird, werden die Mehrkosten, bis auf 1 Mio. Zuschuss des Landes Hessen, voraussichtlich komplett über die Erhöhung der Grundsteuer B aufgebracht werden müssen.
Die Grundsteuer B steigt um 173 Prozentpunkte, von 500 auf 673 Prozentpunkte.
Was bedeutet das konkret je für ein Einfamilien- und Zweifamilienhaus:
(Quelle: Facebook-Post der SPD Hüttenberg vom 04.08.2020)
Grundsteuererhöhung selber ausrechnen
Mustergebührenbescheid der Gemeinde Hüttenberg:

Im Gebührenbescheid finden Sie in der dritten Spalte den Messbetrag. Er ist entscheidet, wie hoch die zu zahlende Jahressteuerbetrag ist. Über die Multiplikation mit dem Hebesatz ergibt sich der Jahressteuerbetrag.
Wie lese ich den Mustergebührenbescheid?
In der Spalte 3 steht der Messbetrag. Er wurde vom Finanzamt ermittelt, und spiegelt dern Wert des Grundstückes wieder.
In der Spalte 5 steht der Hebesatz. Er ist ein Faktor zur Berechnung des jährlichen Steuerbetrags, der in Prozent ausgedrückt wird; so bedeutet ein Hebesatz von 500%, dass der Messbetrag mit 5 multipliziert wird.
Die Jahressteuer wird wie folgt berechnet
Messbetrag (Spalte 3) |
x | Hebesatz % (Spalte 5) |
= | neue Jahressteuer (Spalte 6) |
70,06 | x | 500 / 100 | = | 350,28 |
oder einfacher: Der Messbetrag wird mit 5 multipliziert. |
||||
70,06 | x | 5 | = | 350,28 |
Die Summe von 350,28 ist der zu zahlende Steuerbetrag für 2020 für die Grundsteuer B.
Berechnung der Erhöhung für ein Einfamilienhaus
Messbetrag: 70,- Euro (Durchschnitt für ein Einfamilienhaus)
Erhöhung der Grundsteuer B um: 173 Prozentpunkte
Messbetrag | x | Erhöhung in Prozentpunkten | = | Erhöhung in Euro |
70 | x | 170 / 100 | = | 121 |
oder einfacher Der Messbetrag wird mit 1,7 multipliziert. |
||||
70 | x | 1,73 | = | 121 |
Ergebnis:
Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus steigt die Grundsteuer B um 121,- Euro im Jahr.
Berechnung der Erhöhung für ein Zweifamilienhaus
Messbetrag: 95,- Euro (Durchschnitt für ein Zweifamilienhaus)
Erhöhung der Grundsteuer B um: 173 Prozentpunkte
Messbetrag | x | Erhöhung in Prozentpunkten | = | Erhöhung in Euro |
95 | x | 173 / 100 | = | 164,35 |
oder einfacher Der Messbetrag wird mit 1,7 multipliziert. |
||||
95 | x | 1,73 | = | 164,35 |
Ergebnis:
Für ein durchschnittliches Zweifamilienhaus steigt die Grundsteuer B um 164,35 Euro im Jahr.
Erwartete Erhöhungen der Grundsteuer unabhängig vom Schwimmbad

Beschlossen wurde bereits, dass zukünftig die Gemeinde auch den Anteil an der Wiederherstellung/Neubau der gemeindeeigenen Straßen übernimmt, der bisher von den Anliegern getragen wurde.
Da das Land hier nicht unterstützen will, wird aktuell mit einer Erhöhung der Grundsteuer B um 30 Prozent auf 650 Punkte gerechnet.
Inwieweit die Gemeinde die Grundsteuer zur Erfüllung der Pflichtaufgaben Erweiterung und Neubau von Kindergärten, Neubau der Feuerwehr in Rechtenbach, Abriss bzw. Rückbau des bisherigen Hallenbads (das muss ja in jedem Fall gemacht werden) oder anderer freiwilliger Leistungen wie z.B. Sanierung des Bürgerhauses Hüttenberg, erhöht werden muss ist unklar. Das dies alles aus bestehenden Steuermitteln zu finanzieren ist, ist unrealistisch.
Schon mit den Straßenbeiträgen (+ 150 Prozentpunkten) und dem Hallenbadneubau (+ 173 Prozentpunkten) wird Hüttenberg den Spitzenplatz mit dem höchsten Grundsteuer B-Hebesatz im Lahn-Dill-Kreis einnehmen. Es sind dann stolze 823 Prozentpunkte.
Weiterhin ist für den 1.1.2025 eine Umstellung der Grundsteuer (Bundesgesetz) geplant. Es soll für die Gemeinde ergebnisneutral sein. Allerdings werden Einzelne besser und Andere schlechter gestellt werden. Für Einzelne kommt dann eine weitere Erhöhung der Grundsteuer.

Eine Sanierung des Hüttenberger Bürgerhauses steht ebenfalls an.
Spitzenplatz bei der Grundsteuer B im LDK?
Wir sind der Meinung, bereits ohne Schwimmbadneubau wird Hüttenberg weiterhin unter den Kommunen im Lahn-Dill-Kreis mit den höchsten Grundsteuer B-Hebesätzen gehören.
Berücksichtigt man nur die Straßensanierung und den Hallenbadneubau werden wir den unrühmlichen Spitzenplatz mit 823 Prozentpunkten im Lahn-Dill-Kreis einnehmen, und damit 98 % über dem Kreisdurchschnitt von 2019 liegen.
