Der Hessische Rechnungshof hat aktuell in der 221. Vergleichende Prüfung „Schwimmbäder und Badeseen“, die im Kommunalbericht 2020 zu finden ist, veröffentlicht. Zwar war die Gemeinde Hüttenberg nicht in diese Prüfung mit eingebunden, dennoch sind dort gezogenen Erkenntnisse und die daraus abgeleiteten Empfehlungen analog auf nicht geprüfte Kommunen übertragbar.
Hessen hat mehr Bäder als der Länderdurchschnitt
Hessen hat mehr Frei- und auch mehr Hallenbäder als der Länderdurchschnitt – sowohl in Bezug auf Einwohner als auch auf Fläche. Damit wird einerseits eine wichtige Infrastruktur für Bürger, Vereine und Schulen bereitgestellt, und erkennt durchaus den Bedarf, Schwimmen lernen zu können.

Gleichwohl bedeutet das nicht, dass jede Kommune ihr eigenes Bad baut. Bäder binden kommunale Haushaltsmittel in Millionenhöhe: Allein die 14 geprüften Kommunen bezuschussten ihre Bäder mit rund 8 Millionen Euro jährlich (durchschnittlich 25 Euro je Einwohner).
Vor Neubau Bäderbedarf in der Region prüfen
Gerade angesichts des hohen Finanzbedarfs der Bäder sollten neue Bäder nur auf Grundlage von Sportstättenentwicklungsplänen und auf Kreisebene abgestimmt, geplant und gemeinsam finanziert werden. Insofern appellierten er auch an das Land, Förderungen nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern nur in den Regionen vorzunehmen, in denen auch tatsächlich ein räumlicher Bedarf an Bädern besteht. Dabei sollten die Förderprogramme Schulschwimmen als Zuwendungsvoraussetzung sowie ehrenamtliches Engagement und Interkommunale Zusammenarbeit als Förderkriterien vorsehen.
Damit kritisiert der Rechnungshof das hessische SWIM-Förderprogramm, welche die Befürworter für den Hallenbadneubau in Anspruch nehmen wollen. Dabei besteht der räumliche Bedarf für weitere Bäder in der Region unserer Meinung nach nicht. In der näheren Umgebung gibt es 12 Hallenbäder.
Interkommunale Zusammenarbeit bei Bädern
Ebenfalls sieht der Beschluss zum Neubau keine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden vor. Unserer Meinung nach ein großes Manko, so muss Hüttenberg die hohen Investitionskosten und Unterhaltskosten alleine stemmen. Der finanzielle Handlungsspielraum wird dadurch für eine finanzschwache Gemeinde Hüttenberg weiter eingeschränkt.
Die zentralen Feststellungen der 221. Vergleichenden Prüfung „Schwimmbäder und Badeseen“ wurden – ganz aktuell am 25.09.2020 – im Kommunalbericht 2020 ab S. 272 veröffentlicht und können auch auf der Internetseite des Hessischen Rechnungshofs unter Rechnungshof.Hessen.de abgerufen werden.
Wir sind der Meinung, dass der Bedarf für ein neues Hallenbad in Hüttenberg unmittelbar nicht besteht. Neue Bäder in der Region sollten nur auf Grundlage von Sportstättenentwicklungsplänen und auf Kreisebene abgestimmt, geplant und gemeinsam finanziert werden.
