Wenn Sie die Diskussionen verfolgen, gibt es verschiedene Zahlen zum Neubau des Schwimmbads. Das Grundproblem liegt sicherlich darin, dass beim Beschluss für den Schwimmbadneubau keine Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des Bads festgelegt wurden.

BAUKOSTEN

Ausstattung und Baukosten

Der Beschluss basiert auf grob geschätzten Kosten. Es gibt keine genauen Vorstellungen, was genau gebaut werden soll.

Beispielrechnung

1. Berechnung der Nettonvestitionssumme für die jährlichen Abschreibungen, Zinsen und Kredittilgung.

Zeile Euro
1 Brutto-Investition 8.000.000
2 Umsatzsteuer (19 %) 1.277.311
3 = Netto-Investition (= Zeile 1 – 2) 6.722.689
4 Förderung Hessisches Schwimmbadinvestitionsprogramm (SWIM) 1.000.000
5 Förderung Hessisches Investitionsprogramm „Hessenkasse“ 0
6 = Nettobetrag zur Berechnung der jährl. Abschreibung (= Zeile 3 – 4 – 5) 5.722.689
7 Einmaliger Zuschuss Trägerverein 300.000
8 = Nettobetrag zur Berechnung der Kreditzinsen und -tilgungsraten (= Zeile 6 – 7) 5.422.689

 

Erläuterungen

In der Berechnung gehen wir von einer Investitionssumme von 8 Mio. Euro (inkl. MwSt.) aus. Im Großen und Ganzen herrscht darüber Konsens, dass damit ein Bad in einer ähnlichen Form wie heute gebaut werden kann. Jedes Mehr an Komfort oder Funktionalität würde zu höheren Kosten führen.

Nach Abzug von Steuern ergibt sich eine Netto-Investition von 6,72 Mio. Euro.

Fördergelder

Erwartet werden kann eine Förderungssumme von 1 Mio. Euro aus dem SWIM-Förderprogramm des Landes Hessens. Zu 100 % sicher ist es allerdings nicht. Diese Förderung reduziert auch die Abschreibungssumme.
Weitere Förderungen werden von unserer Seite nicht berücksichtigt. Es wäre unlauter, Geld aus der Hessenkasse für das Schwimmbad zu nutzen, dann aber an anderer Stelle für Pflichtaufgaben, wie z.B. Erweiterung Kitas bzw. Erneuerungsinvestitionen Feuerwehr, Kredite aufzunehmen. Bezahlen müssen wir es in jedem Fall. Mit Berücksichtigung solcher Zuschüsse wird das Schwimmbad von den Befürwortern unkorrekter Weise günstiger gerechnet.

Abschreibung

Vor etwas mehr als 10 Jahren hat das Land Hessen die Kommunen verpflichtet, für ihre Infrastruktur Rückstellungen zu bilden, um diese Infrastruktur bei Bedarf erneuern zu können. Dies ist die sogenannte Abschreibung. Die Abschreibung erfolgt auf den Nettobetrag abzgl. der SWIM-Förderung. Die Abschreibungssumme beträgt 5,72 Mio. Die Abschreibung erfolgt über 40 Jahre und führt zu einer jährlichen Belastung von143 Tsd. Euro für die Gemeinde.

Zuschuss des Trägervereins

Weiterhin ist ein Zuschuss des Trägervereins von 300 Tsd. Euro für den Neubau angekündigt. Es reduziert die Darlehenssumme. Die Gemeinde müsste ein Darlehen über 5,42 Mio. Euro aufnehmen.
Wir haben den angekündigten Zuschuss des Trägervereins von weiteren 30 Tsd. Euro nicht berücksichtigt, da der Schwimmbadbesuch durch den Beschluss nicht mehr von einer Mitgliedschaft abhängt. Und somit damit zu rechnen ist, dass die Mitgliederzahlen im Trägerverein sinken werden.

2. Ermittlung der jährlichen Gesamtkostenbelastung

Zeile Jährlich in EUR Über 40 Jahre in EUR
9 Abschreibung (= Zeile 6 : 40 Jahre) 143.067 5.722.689
10 + Zinsen und Tilgung (= Zeile 8, 25 Jahre Kredit mit 1,285 %) 254.989 6.374.735
11 + Instandhaltung 120.000 4.800.000
12 = Endsumme zusätzliche Belastung 518.057 16.897.424
13 + Bisher schon geleisteter Kostenbeitrag der Gemeinde 140.000 5.600.000
14 = Gesamte Kostenbelastung 658.057 22.497.424

 

Erläuterungen
Jährliche Abschreibung

Die Abschreibungssumme beträgt 5,72 Mio. Die Abschreibung erfolgt über 40 Jahre und führt zu einer jährlichen Belastung von 143 Tsd. Euro für die Gemeinde.

Jährliche Zinsen und Tilgung

Die Gemeinde müsste ein Darlehen über 5,42 Mio. Euro aufnehmen. Bei einer Laufzeit von 25 Jahren und einem Zinssatz von 1,285 % muss die Gemeinde jährlich 255 Tsd. Euro für Zins und Tilgung dieses Darlehens bezahlen.

Instandhaltung

Was bei den Berechnungen der Schwimmbad-Befürworter leider komplett unberücksichtigt bleibt, ist die Instandhaltung. Ohne Instandhaltung würde auch ein neues Bad kaputt gehen und wäre mittelfristig nicht mehr nutzbar. Wie Beispiele anderer Kommunen zeigen, müssen für die Instandhaltung mindestens 120 Tsd. Euro pro Jahr angesetzt werden.

Mehraufwand für die Gemeinde

Diese Positionen ergeben den Mehraufwand für die Gemeinde Hüttenberg gegenüber den letzten Jahren. In Summe sind dies 518 Tsd. Euro jährlich.

Wenn man nun noch berücksichtigt, dass die Gemeinde in den letzten Jahren laufende Betriebskosten von 140 Tsd. Euro hatte, kostet die Gemeinde das neue Bad zukünftig knapp 660 Tsd. Euro im Jahr.

Die Kosten für die Gemeinde Hüttenberg über die gesamte Laufzeit werden bei weit über 20 Millionen Euro liegen!

jährlicher Mehraufwand in EUR

Jährliche Gesamtkosten in EUR

… für die Gemeinde Hüttenberg

3. Auswirkungen auf die Grundsteuer B

%

Erhöhung Grundsteuer B um Prozentpunkte

%

Erhöhung gegenüber dem Hebesatz von 500 Prozentpunkte in 2020 um

Zusätzlicher jährlicher Steuerbetrag in EUR

Annahme: Grundsteuer B von 350 EUR – entspricht Messbetrag von 70 EUR.

Erläuterungen

Wenn man unterstellt, dass man mit einer Erhöhung der Grundsteuer B, um zehn Prozentpunkte etwa 30.000 Euro zusätzlich in die Gemeindekasse bekommt, ist eine Erhöhung von 173 Prozentpunkten nötig. Dies wäre auf Basis des aktuellen Grundsteuer-Hebesatzes von 500 Prozentpunkten eine Erhöhung um 34 %.

Was bedeutet dies nun für Sie. Auf der Seite https://zukunft-hallenbad.de/grundsteuer-b-in-huettenbrg-wo-stehen-wir-und-was-kommt/ finden sie eine Anleitung zur Berechnung der Auswirkung für sie persönlich als Hausbesitzer.

Ein Beispiel: Auf einen Besitzer eines Einfamilienhauses, der heute 350 Euro p.a. bezahlt, kommen dann Mehrkosten von 121 Euro p.a., was eben dieser Erhöhung um 34 % entspricht, zu.

Anmerkung:
Wir haben bisher immer die Zahlen genutzt, die von der SPD am 4. August auf Facebook veröffentlicht wurden, da diese nur leicht unter unseren Zahlen lagen. Da nun immer mehr Zahlen kursieren, wollten wir herleiten, wie wir zu unseren Zahlen kommen.

Grundsteuer

Grundsteuer B in Hüttenberg – wo stehen wir und was kommt auf zu?

Überblick über die Grundsteuer B, und was bedeuten die Erhöhungen nun für mich. Mit Anleitung zur Berechnung der Auswirkung für sie persönlich als Hausbesitzer.

Strategiepapier der Stadt Eberbach

Das unsere Annahmen  nicht zu hoch liegen, wie uns ja öfters vorgeworfen wird, lässt sich anhand des Strategiepapiers zum Schwimmbad der nordbadischen Stadt Eberbach eindrucksvoll zeigen.

Risiken

Sollte das Bad 1 Mio. Euro mehr kosten, erhöhen sich die jährlichen Kosten für die Gemeinde um weitere 75 Tsd. Euro und die Kosten für die Bürger nochmals um 5 %.

Bei allen Zahlen, die bisher genannt werden, wird unterstellt, dass der Trägerverein jedes Jahr zumindest die Kosten (etwa 140 Tsd. Euro pro Jahr) übernimmt, die sie bisher auch übernommen haben. Dabei sind einige Fragen ungeklärt:

Wie wirkt sich der Beschluss der Gemeindevertretung, eine Mitgliedschaft im Trägerverein ist nicht mehr zwingend notwendig, auf die Mitgliederzahlen aus?

Was ist die Motivation für die Macher im Trägerverein, wenn das neue Bad steht? Die Gemeinde muss ja ein neues Bad dann in jedem Fall weiterbetreiben.

Die heutigen Macher im Trägerverein werden das nicht mehr 40 Jahre machen. Ist denn zu erwarten, dass sich Nachfolger für Vorstand und Geschäftsführung finden?

Hier schlummert ein Risiko von 140 Tsd. Euro pro Jahr mal die Jahre zwischen Auflösung Trägerverein bis zum Nutzungsende des Schwimmbades. Im Extremfall nochmals über 5 Mio. Euro.

Befürworter rechnen tatsächliche Kosten klein

Wir sind der Meinung, dass die Befürworter die tatsächlichen Kosten bewusst kleinrechnen. Das ist möglich, da der Beschluss des Gemeindeparlarments auf keinerlei Kosten- und Ausstattungsplanung basiert, sondern nur auf groben Kostenschätzungen.